Rechtsprechung
   BFH, 30.06.1995 - VII R 5/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10223
BFH, 30.06.1995 - VII R 5/94 (https://dejure.org/1995,10223)
BFH, Entscheidung vom 30.06.1995 - VII R 5/94 (https://dejure.org/1995,10223)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 1995 - VII R 5/94 (https://dejure.org/1995,10223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,10223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO 1977 § 34, 69
    Steuerrechtliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers nur für eigenes Verschulden

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.08.1994 - VII R 101/92

    Dem Geschäftsführer einer GmbH als Haftungsschuldner kann ein Verschulden des

    Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VII R 5/94
    Der allgemeine Rechtsgedanke, auf den sich das FG gestützt hat, dass jemand seine Stellung im Rechtsverkehr nicht dadurch verbessern darf, dass er Dritten die Erfüllung seiner Verpflichtungen überlässt und damit seinen Risikobereich ausweitet und dass er sich deshalb das Wissen und verhalten des für ihn Tätigen zurechnen lassen muss, ist, wie der Senat in seinem Urteil vom 30. August 1994 - VII R 101/92 - (BFHE 175, 509 = BStBl. II 1995, 278) im Einzelnen ausgeführt hat und worauf er zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, im Rahmen der so genannten Vertreter-Haftung nach §§ 34, 69 AO 1977 nicht anwendbar.

    Das gilt gerade auch dann, wenn er sich zur Erfüllung seiner ihm als Geschäftsführer der GmbH durch § 34 Abs. 1 AO 1977 auferlegten steuerlichen Pflichten fremder Hilfe bedient (BFHE 175, 509, 513 = BStBl. II 1995, 278).

    Die mangelhafte Überwachung der vom Geschäftsführer zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten herangezogenen Personen hat der Senat regelmäßig als grob fahrlässige Pflichtverletzung ("Überwachungsverschulden") eingestuft, gleichwohl aber stets betont, dass die Entscheidung, welche Überwachungsmaßnahmen von einem Geschäftsführer zu treffen sind, wenn er die Erledigung steuerlicher Angelegenheiten auf Mitarbeiter überträgt, weitgehend von den Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. BFHE 175, 509, 513 = BStBl II 1995, 278 m.w.N.).

  • BFH, 27.11.1990 - VII R 20/89

    1. Der Alleingesellschafter einer GmbH kann die Pflichten eines gesetzlichen

    Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VII R 5/94
    Im Hinblick auf die vom FG noch zu treffenden Feststellungen ist auf folgendes hinzuweisen: Bedient sich der Geschäftsführer fremder Hilfe, so ist er gehalten, denjenigen dessen er sich zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten bedient, sorgfältig auszuwählen und laufend und sorgfältig bei der Durchführung seiner ihm übertragenen Aufgaben zu Überwachen (BFH, Urteil vom 27. November 1990 - VII R 20/89 -, BFHE 163, 106 = BStBl II 1991, 284, 286).
  • BFH, 07.11.1990 - X R 143/88

    Spendenbescheinigungen - Spendenabwicklung - Parteispenden

    Auszug aus BFH, 30.06.1995 - VII R 5/94
    Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. November 1990 - X R 143/88 - (BFHE 163, 329 = BStBl II 1991, 325 ) sei auf den vorliegenden Sachverhalt nicht anwendbar.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht